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Petition:
Für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/gleichstellungsarbeit-in-glueckstadt-muss-wieder-hauptamtlich-werden
Seit 1,5 Jahren hat Glückstadt, eine Kleinstadt in Schleswig-Holstein mit über 11.000 EinwohnerInnen, keine Gleichstellungsbeauftragte. Eine Stelle, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist unbesetzt und kein Wandel in Sicht. Weder die Stadtvertretung, noch die Verwaltung (der die Ausschreibung obliegt) zeigen angemessenes Engagement, diesem Missstand abzuhelfen.
Wir fordern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Glückstadt – professionell, fair bezahlt und mit einem ausreichenden Zeitkontingent, Sachmitteln und Unterstützung ausgestattet, um ihre Aufgabe wirksam zu erfüllen.
Gleichstellung ist keine Grauzone. Gleichstellungsarbeit kein Nice-to-have. Gleichstellungsarbeit ist Pflicht.
Nachdem die vorherige hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im April 2024 gekündigt hat, ist die Stelle willentlich zunächst nicht wieder besetzt worden. Im weiteren Verlauf wurde sie von der Kommunalpolitik in eine ehrenamtliche Stelle umgewandelt und konnte auch nach mehrmaliger Ausschreibung nicht neu besetzt werden.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist – für 12 Wochenstunden, mit einer Aufwandsentschädigung von 376 Euro im Monat. Ehrenamtlichkeit bedeutet neben einem Geringstverdienst auch, dass kein Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die zukünftige Gleichstellungsbeauftragte hat keinerlei soziale Absicherung. Gleichstellungsarbeit in der Größenordnung und Qualität, die in Glückstadt benötigt wird, ist ehrenamtlich nicht zu leisten.
Glückstadt braucht eine starke Stimme für Gleichstellung – keine symbolische.
🟢 Was fordern wir?
Wir fordern,
- dass die Ehrenamtlichkeit aufgehoben wird,
- dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wieder hauptamtlich und tarifgerecht bezahlt wird,
- dass die Stadt die strukturellen Voraussetzungen schafft, damit Gleichstellung in Glückstadt professionell und wirksam umgesetzt werden kann.
🟣 Faktische Folgen der bisherigen Ehrenamtlichkeit:
- Trotz Ausschreibungen keine Neubesetzung.
- Fehlende personelle Vertretung gleichstellungspolitischer Interessen in Verwaltung und Gremien.
- Verlust von Vertrauen und Sichtbarkeit in der Bevölkerung.
- Gefährdung der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele.
Gleichstellungspolitik lebt von Präsenz, Verbindlichkeit und strategischer Arbeit – nicht von symbolischer Vertretung.
🟢 Was passiert, wenn nichts geschieht?
Wenn die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt weiter ehrenamtlich bleibt, bedeutet das:
- eine strukturelle Schwächung der Gleichstellungspolitik
- fehlende Ansprechpartnerin für BürgerInnen, Ratsmitglieder und Verwaltung
- und das Risiko, dass Gleichstellung nur noch auf dem Papier existiert.
Das ist nicht zeitgemäß.
Und es ist nicht das Bild, das Glückstadt nach außen tragen sollte.
Reason
🟢 Warum ist das wichtig?
Seit 1,5 Jahren hat Glückstadt, einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein mit über 11.000 EinwohnerInnen, keine Gleichstellungsbeauftragte. Eine Stelle, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist unbesetzt. Der Zuzug junger Familien, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und die zunehmende Zahl älterer Menschen verändern die städtische Lebensstruktur. Die daraus resultierenden Aufgaben für eine Gleichstellungsbeauftragte erfordern Fachwissen, Vernetzung mit Beratungsstellen, Schulen, Polizei, Verbänden und Trägern der sozialen Arbeit sowie strategische Planung über Legislaturperioden hinaus.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist – für 12 Wochenstunden, mit einer Aufwandsentschädigung von 376 Euro im Monat. Ehrenamtlichkeit bedeutet neben einem Geringstverdienst auch, dass kein Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die zukünftige Gleichstellungsbeauftragte hat keinerlei soziale Absicherung.
Gleichzeitig verlangt die Stadt ein abgeschlossenes Studium, umfassende Rechtskenntnisse (Gleichstellungsgesetz, öffentliches und Privatrecht sowie umfassende Kenntnis über arbeits- und dienstrechtliche Bestimmungen sowie des Sozial- und Familienrechts Öffentlichkeitsarbeit), Netzwerkarbeit, Beratung, Teilnahme an Sitzungen, Mitwirkung in Personalverfahren und die besondere Bereitschaft zur Aufgabenwahrnehmung an Wochenenden und in den Abendstunden. Weiterhin liest man in der offiziellen Stellenausschreibung:
- Einbringung von gleichstellungsrelevanten Belangen in die Arbeit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Selbstverwaltung
- Darstellung der gegenwärtigen Gleichstellungsproblematik in der Stadt Glückstadt
- Angebot und Durchführung von Sprechstunden, sowie Beratung für hilfesuchende EinwohnerInnen zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Zusammenarbeit mit anderen Stellen in gleichstellungsspezifischen Angelegenheiten, insbesondere mit frauenrelevanten Organisationen, Netzwerken, Institutionen, Betrieben und Behörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen)
- Durchführung von Informationsveranstaltungen und Wahrnehmung der gleichstellungsrelevanten Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Mitwirkung bei Entscheidungen, Vorhaben und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern haben
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen nach Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und Hauptsatzung
- Unterstützung der Dienststelle bei der Fortschreibung des Frauenförderplans
Die Unterstützung im Aufbau einer Beschwerdestelle nach §13 AGG ist ebenso Teil des Tätigkeitsbereichs. Neben den Hauptaufgaben beinhaltet die Tätigkeit die Einbindung bei allen in- und externen Stellenbesetzungsverfahren, sowie allen weiteren personalrechtlichen Maßnahmen, die Teilnahme an Sitzungen, Arbeitsgruppen und der Betrieblichen Kommission.
Diese Anforderungen stehen in keinem Verhältnis zur aktuell angebotenen Entlohnung oder zum Rahmen eines Ehrenamts. Es handelt sich um einen verantwortungsvollen Beruf, der mehr braucht als eine ehrenamtliche Besetzung.
🟢 Worum geht es konkret?
Gleichstellung ist kein Zusatzangebot, keine Nebensache – sie ist gesetzlicher Auftrag nach dem Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (§ 2 LGG). Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner, gerechter Kommunalpolitik.
Sie betrifft:
- die gerechte Beteiligung von Frauen in Verwaltung, Politik und Gesellschaft,
- die Unterstützung hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger,
- den Aufbau einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- und die Mitwirkung bei Entscheidungen, die das Leben von Menschen in Glückstadt unmittelbar betreffen.
Diese Aufgaben verlangen fachliche Kompetenz, Zeit, Kontinuität und Zugang zu Verwaltung und Politik. Das lässt sich nicht ehrenamtlich leisten.
🟢 Was passiert, wenn nichts geschieht?
Wenn die Gleichstellungsarbeit in Glückstadt weiter ehrenamtlich bleibt, bedeutet das:
- eine strukturelle Schwächung der Gleichstellungspolitik,
- fehlende Ansprechpartnerinnen für Ratsmitglieder, Verwaltung und BürgerInnen,
- und das Risiko, dass Gleichstellung nur noch auf dem Papier existiert.
🟣 Unsere Forderung:
Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe – keine Nebentätigkeit.
Wir fordern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Glückstadt – professionell, fair bezahlt und mit einem ausreichenden Zeitkontingent, Sachmitteln und Unterstützung ausgestattet, um ihre Aufgabe wirksam zu erfüllen.
Termine:
24.03.2026 Informationsabend Elternzeit und Elterngeld
Familienzentrum
Martina Lischack
Am Burggraben 1
25348 Glückstadt
m.lischack@fbs-glueckstadt.de
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Glückstadt e.V.
Daniela Ruge
Am Burggraben 1
25348 Glückstadt
